Windenergie
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Kompetente und faire Beratung für Ihr Windenergievorhaben, ganz gleich welcher Art - regional und unbürokratisch!
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Technische Planungsleistungen zum Thema "Windenergie" ( z. B. Vorberechnungen, Prognosen und Optimierungen, Hilfe bei der Auswahl des richtigen Anlagentyps)
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Genehmigungsrechtliche Planung von Onshore-Windenergieanlagen ( Zusammenstellung der Antragsunterlagen / Digitaler Antrag mit ELiA), Beauftragung und Abstimmung notwendiger
Fachgutachten, Verfahrensbegleitung und notwendige Abstimmung mit den Behörden.
- Vereinfachte Antragstellung durch die Auswirkungen des § 6 WindBG
- Hilfestellung, Bewertung & Beratung bei auftretenden Schwierigkeiten im Rahmen der Antragstellung und des Betriebes der Windenergieanlagen
(Naturschutzfachliche Konflikte, Immissionschutzrechtliche Notwendigkeiten, Auswertungen, Mithilfe bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen)
Hierzu gehören beispielsweise Auswertungen von Aufzeichnungsdaten eines Fledermaus - Gondelmonitorings bei
Windenergieanlagen mit anschließendem Bericht an die zuständige Genehmigungsbehörde! Berechnungen mit ProBat.
- Mithilfe & Unterstützung bei der Suche nach geeigneten, verfügbaren Gutachtern & Kartierbüros
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Klimaschutz & Naturschutz sind nicht isoliert voneinander zu betrachten, sie sollten sich vielmehr ergänzen und keineswegs gegeneinander ausgespielt werden. Ich
unterstütze Sie daher dabei, nach einvernehmlichen Lösungen für Mensch & Tier zu schauen (siehe auch Seite "Natur- und Artenschutz")
- Unterstützung beim geplanten Erwerb von externen Projektrechten ( sowohl bei der beabsichtigen Übernahme von baureifen als auch bei schlüsselfertigen Windenergieprojekten )
Auf Wunsch erfolgt eine eingehende Prüfung und Bewertung hinsichtlich der Gutachten, der Genehmigung samt ihrer Auflagen, wirtschaftlicher und
rechtlicher Aspekte. Ferner kann eine Einschätzung möglicher Risiken und eine Analyse hinsichtlich Akzeptanzgesichtspunkten vorgenommen werden.
Die bereits mehrfach verlängerte Frist zum Einsatz der BNK wurde mit Gesetz vom 05.02.2024 erneut um ein Jahr bis zum 01.01.2025 verlängert!
Damit sollte jeder Betreiber alles daran setzen seine WEA bis zum Jahreswechsel mit einer BNK auszustatten, da keine weitere Fristverlängerung zu erwarten ist.
Des Weiteren ist dazu ein unverzügliches Stellen eines vollständigen und prüffähigen BNK-Antrags erforderlich!
Daher unterstütze ich Sie gerne bei der nachträglichen Ausstattung mit einem System zur Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) für Ihre Bestands-WEA (31.12.2024) und koordiniere notwendige
genehmigungsrelevante Schritte für die Einrichtung eines solchen BNK-Systems. Dafür ist in der Regel eine Änderungsanzeige nach § 15 (1) BImSchG notwendig. Die Unterlagen hierfür sind zusammen
mit den Unterlagen der Vorprüfung durch die Baumusterprüfstelle bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
Für verschiedene Onshore-Projekte in verschiedenen Bundesländern habe ich bereits die notwendigen genehmigungsrechtlichen Schritte für Transpondersysteme durchgeführt, so dass dort die
Inbetriebnahme der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung durchgeführt werden konnte.
Die bedarfgesteuerte Nachtkennzeichnung ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung. Das dauerhafte Blinken von Windenergieanlagen
zur Nachtzeit, das in erster Linie den Erfordernissen des Luftverkehrs Rechnung trägt, wird von Anwohnern vielfach als störende Belastung empfunden.
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Hilfe bei der Erkennung und dem Schutz vor Cyberangriffen auf die Betriebssteuerung von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen gehören ebenfalls zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) mit Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen und werden zunehmend zum Ziel von Cyberattacken.
Wie bedeutsam gerade WEA sind, erkennt man erst wenn es zu Störungen kommt. Denn sie bilden gerade jetzt eine sichere Grundlage unserer künftigen Energieversorgung.
Durch eine konstruktive Partnerschaft zum Softwareentwickler Achtwerk GmbH & Co. KG in Bremen kann ich Ihnen neuerdings bei der Vermittlung einer entsprechenden Systemlösung (IRMA® )
zum Schutz Ihrer Windenergieanlage/n behilflich sein.
- Ein weitere Möglichkeit der Unterstützung stellt die Planung von Kleinwindkraftanlagen dar, die nach § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB privilegiert sind und insbesondere für Landwirte
und Gewerbebetriebe attraktiv sein können, da sie günstigeren Strom als den sonst zu beziehenden Bezugsstrom liefern können. Aber auch für Privatpersonen die Ihre Energieversorgung grundlegend
neu aufstellen möchten, bietet insbesondere die Kombination mit PV und einem Stromspeicher die Möglichkeit einen hohen Autarkiegrad zu erreichen. Hier möchte ich in allen Phasen der Planung
beratend zur Seite stehen und dabei behilflich sein, zu bewerten, ob sich eine solche Investition im Einzelfall lohnen kann. Ich unterstütze dabei, viele der im Vorfeld auftretenden
Fragestellungen zu klären und die für eine Genehmigung notwendigen Antragsunterlagen zusammenzustellen. In Niedersachsen sind Kleinwindkraftanlagen bis 15 m Gesamthöhe inzwischen
baugenehmigungsfrei.
Solarenergie / Balkonkraftwerke
- Beratung bei Fragestellungen zur Anwendung und dem sinnvollen Einsatz von Solarthermie-, Photovoltaikanlagen bzw. Balkonkraftwerken ( Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und
welche Änderungen wurden bereits umgesetzt )
- Insbesondere bei kombinierten Windenergie- & Solarprojekten, die die jahreszeitabhängigen Verfügbarkeiten ideal ausschöpfen, ergeben sich Vorteile für die Anwendung.
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Aktuell: Mit Verabschiedung des Solarpakets I sind nun Vereinfachungen bei der Anmeldung von Steckersolargeräten umgesetzt worden. Zudem wurde die Wechselrichter- und
Gesamtmodulleistung angehoben. Wenn Sie Fragen zur Nutzung und Anwendung von Balkonkraftwerken haben, sprechen Sie mich gerne an!
Naturverträgliche Gartengestaltung
- Ich unterstütze Sie bei Maßnahmen zur naturverträglichen und klimaschutzfreundlichen Gartengestaltung (z.B. Auswahl von geeigneten Pflanzen, Hilfe bei der Ansiedelung von Nützlingen und
geeigneten Maßnahmen zum Schutz von Insekten und anderen Tieren (z.B. Vögel, Fledermäuse)