Natur- und Artenschutz

Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

 

Dennoch können der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) unter gewissen Umständen Anforderungen des besonderen Artenschutzes entgegenstehen. Eine Erfüllung der im §44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände kann im Extremfall sogar zu einer Unzulässigkeit der Planung bzw. der Genehmigung führen.

 

Es sind vor allem Lebensräume der Vögel und Fledermäuse, welche von der Errichtung und dem Betrieb der WEA nachteilig beeinträchtigt werden können.

 


Vögel

 

Bei der Gruppe der Vögel, die von Kollisionen betroffen sein können, unterscheidet man zwischen Brut-, Gast- und Zugvögeln.

 

In der Betrachtung der Brutvögel steht beispielsweise die Kollision von Individuen mit der WEA im Fokus.

 

Betroffen sind aber auch einige Greifvogelarten wie zum Beispiel dem Rotmilan, die nahezu kaum Meideverhalten gegenüber WEA zeigen. Die Intensität des Konfliktes hängt dabei auch vom Vorkommen kollisionsgefährdeter Arten im betrachteten Raum ab und kann regional unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Neue Studien zeigen jedoch, dass die Gefährdung die von WEA ausgeht, für den Rotmilan sehr gering ist! Andere Gefährdungen wie zum Beispiel der Autoverkehr spielen eine sehr viel größere Rolle.

 

Neben der Kollision kann es durch ein Meideverhalten (Schwarzstorch, Kranich, etc.) zu Auswirkungen auf den Lebensraum bzw. das Zugverhalten kommen.

 

Lösungsansatz:

 

Durch eine frühzeitige Berücksichtigung der Vorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten bei der Standortauswahl lassen sich später auftretende Konflikte vermeiden. Unter Umständen kann bereits die Modifizierung der Windparkkonfiguration derartige Beeinträchtigungen verhindern.

 

Meine Leistung:

 

Im Zuge der notwendigen Planungsschritte berate ich Sie gerne bei der Standortauswahl und bewerte mit Hilfe vorliegender bzw. noch anzufertigender fachlicher Untersuchungen mögliche Konfliktpotenziale!

 


Fledermäuse

 

Eine weitere Gruppe welche von Kollisionen mit WEA betroffen sein kann, stellt die Gruppe der Fledermäuse dar.

Es gibt einige Fledermausarten die als besonders schlaggefährdet gelten. Hierzu gehören zum Beispiel der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), die Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus).

 

 

Wie bei den Vögeln hängt die Ausprägung des Konfliktes wesentlich vom Vorkommen der genannten Arten im Planungsgebiet ab (BMU 2010).  

 

Lösungsansatz:

 

Mit Hilfe eines Gondelmonitorings besteht im Zweifel die Möglichkeit die Fledermausaktivität am Standort zu ermitteln. Hierfür werden, mittels eines im Maschinenhaus der WEA installiertem Fledermausdetektors, die Rufe bestimmter Fledermausarten aufgezeichnet.

 

Durch die bei der anschließenden Auswertung gewonnenen Ergebnisse, kann dann bei Bedarf ein für den Standort angemessener Abschaltalgorithmus ermittelt werden, der Kollisionen verhindern soll. Die Berücksichtigung und Definition weiterer Parameter wie der Temperatur, dem Niederschlag und der Windgeschwindigkeit ermöglicht eine eindeutige Festlegung des Abschaltalgorithmus und hilft dabei unnötige Ertragsverluste der WEA zu vermeiden.

 

Mit Hilfe des Abschaltalgorithmus lässt sich das Tötungsrisiko minimieren (Signifikanzschwelle)!

 

 

 

Meine Leistung:

 

Falls Sie bereits Betreiber von Windenergieanlagen sind und an ihren Windenergieanlagen ein Gondelmonitoring durchgeführt wird, kann ich Ihnen bei der Auswertung der gesammelten Monitoringdaten behilflich sein!